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Disk / Tape und SAN / NAS und Cloud Computing |
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Welche Langzeitarchivformate gibt es, wie werden Aufbewahrungs-/Vernichtungsfristen eingehalten, wie stellt man die Echtheit von Inhalten sicher? Welche Archivträger lassen sich nutzen? Welche Normen für die Langzeitarchivierung müssen eingehalten werden? Daten langfristig sichern zu müssen, stellt Unternehmen oft vor immense Probleme. • Nicht nur die Wahl der Medien (Disk / Tape) und • Technologien (SAN / NAS) muss bedacht werden, • auch Kostengesichtspunkte spielen eine Rolle. Vielfach stellt sich mit der Herausforderung "Archivierung" unternehmensintern auch gleich die Grundsatzfrage: • Einstieg ins Cloud Computing: ja oder nein? • Public oder Private Storage Cloud? Und richtig Schwung kommt in die Diskussion, müssen bei der Langzeitarchivierung auch • Compliance-Gesichtspunkte beachtet werden.
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Marktübersicht Langzeitarchivierung
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Fachartikel E-Mail-Archivierung: Ein ECM-System unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung von Compliance-Vorschriften Die Komplexität der heutigen Compliance-Vorschriften macht es für Mitarbeiter fast unmöglich, selbst den Überblick darüber zu behalten, welche Nachrichten gespeichert werden müssen und welche nicht. Daher können Unternehmen heutzutage nicht mehr darauf verzichten, E-Mails automatisch zu sichern. Eine softwareseitige Unterstützung erleichtert nicht nur den Mitarbeitern die Arbeit, sondern gibt der Geschäftsführung Sicherheit, dass wichtige E-Mails auch wirklich aufbewahrt werden. Lesen Sie weiter: Die Erfüllung von Compliance-Anforderungen ist als kontinuierlicher Prozess ständig neu zu organisieren und zu überwachen Umfassende Archivierungsstrategie grundlegend für Unternehmen jeder Größe Die revisionssichere elektronische Archivierung setzt Archivsysteme voraus, die den Datenbestand nach gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften sicher, unverändert, vollständig, ordnungs-gemäß, verlustfrei, reproduzierbar und datenbankgestützt recherchierbar verwalten. Die verwendeten Datenformate müssen dabei eindeutig, zuverlässig und langfristig interpretierbar sein. Die Daten müssen wirksam gegen ein mögliches Überschreiben geschützt und die technische Infrastruktur stabil verfügbar sein. Lesen Sie weiter: Der Beweiswert von archivierten Dokumenten muss auch nach vielen Jahren erhalten und uneingeschränkt rechtswirksam bleiben Langzeitarchivierung: Das Erbe der Menschheit gehört allen Menschen Wenn wir heute auf die Geschichte der Menschheit zurückblicken, sehen wir meist die kulturellen Hinterlassenschaften der Vergangenheit: die ägyptischen Pyramiden, da Vincis "Mona Lisa", Goethes "Faust", Beethovens Symphonien, die Theorien und Forschungen von Newton, Kant oder Einstein usw. Nicht immer war es eine edle Pflicht, die Werke der Vorfahren zu achten und zu bewahren. Noch in der Renaissance oder im Barock wurden ganze Städte entsprechend des Zeitgeistes umgebaut. Lesen Sie weiter: Das "Memory of the World"-Register umfasst gegenwärtig 158 Dokumente und Sammlungen aus 49 Ländern, darunter zehn aus Deutschland Der deutsche StaaS-Markt: Neues Multi Client-Projekt "Storage-as-a- Service" von IDC Das rasante Wachstum von Unternehmensdaten treibt die Entwicklungen im Storage-Markt nach vorne.
Lesen Sie weiter: Wie sieht die Investitionsplanung der Unternehmen aus? - Eine Bestandsauf-nahme im deutschen Storage-as-a-Service-Markt soll Licht ins Dunkel bringen Storage-as-a-Service mehr als nur eine Lösung für Data Warehousing oder Cloud Storage Angesichts der unsicheren Wirtschaftslage kämpfen alle, große genauso wie kleine Unternehmen, mit immer knapperen IT-Budgets. Bei gleichzeitig gestiegenen gesetzlichen Anforderungen - Stichwort Compliance -, dem enorm anwachsenden digitalen Datenbestand und nicht zuletzt dem zunehmenden Kostendruck suchen Firmen und Organisationen aller Größen nach praktikablen Lösungen für die sichere Verwaltung ihrer digitalen Daten. On-Demand-Technologielösungen wie SaaS (Software-as-a-Service) und STaaS (Storage-as-a-Service) bieten hier interessante Möglich-keiten zur Kosteneinsparung. Iron Mountain Digital, Spezialistin für digitale Informationssicherung, hat daher die wichtigsten Punkte für die Wahl eines STaaS-Anbieters in einer Checkliste zusammengefasst. Lesen Sie weiter: Mit dem STaaS-Modell können Unternehmen für die Sicherung, Speicherung, Verwaltung und Archivierung ihrer Daten einen On-Demand-Dienst nutzen Pflicht zur digitalen Archivierung von Daten nach GDPdU-Richtlinien: Betriebe sollten sich vor dem Fiskus-Besuch auf die GDPdU vorbereiten Auf die gesetzlich festgelegten Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) beruft sich das Finanzamt während einer Betriebsprüfung (Stichwort: Digitale Betriebs-prüfung). Laut § 147 Abs. 6 und § 146 Abs. 5 der Abgabenordnung muss jeder Gewerbetreibende bereits seit Januar 2002, ohne Einschränkung hinsichtlich Größe und Art des Unternehmens, steuerbezogene Informationen bis zu zehn Jahre in digital auswertbarer und strukturierter Form aufbewahren. Zeitraubendes Sichten unzähliger Mikrofilme und Aktenordner durch Finanzbeamte und Wirtschaftsprüfer sollte durch diese Vorschrift ebenso vermieden werden wie Dokumentationslücken. Lesen Sie weiter: Kleine und mittelständische Unternehmen kommen gesetzlicher Forderung, ihre steuerrelevanten Unterlagen für Betriebsprüfungen elektronisch verfügbar zu halten, oft nur unzureichend nach
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